| Abschlüsse an der Freien Waldorfschule Frankfurt am Main |
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Unter- und Mittelstufe VersetzungVersetzungen basieren nicht auf bestimmten Leistungsstandards oder Zeugnisnoten, also auf einem erwarteten Wissensstand, sondern auf der altersgemäßen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen im Klassenverbund wie für sich alleine. Formale Versetzungsentscheidungen und damit ein „Sitzenbleiben" gibt es nicht. Wo Notengebung erforderlich ist - bei den staatlichen Abschlussprüfungen Hauptschul-, Realschulschluss und Abitur - werden die üblichen Notenzeugnisse erteilt. Staatliche AbschlüsseObwohl die Waldorfschule nicht in erster Linie auf die staatlichen Schulabschlüsse hin ausgerichtet ist, können alle staatlichen Abschlüsse erlangt werden. Am Ende der 10. Klasse können die Schüler, wenn sie die Schule verlassen, den Haupt- bzw. Realschulabschluss erhalten. Wollen die Schüler weiterhin auf unserer Schule bleiben, sind die o. g. Abschlüsse am Ende der 11. Klasse möglich. Es gelten hierbei die jeweils aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann am Ende der 12. Klasse, das Abitur in der 13. Klasse abgelegt werden. |

In der Unter- und Mittelstufe werden die Schüler nicht „benotet" - zumindest nicht mit Hilfe einzelner Ziffern auf einer Skala von 1 bis 6. Statt dessen werden die Hausaufgaben oder die Klassenarbeiten mit Hinweisen auf die Stärken und Schwächen der jeweiligen Arbeit kommentiert und gewürdigt. Diese Überlegung findet sich in den Zeugnissen am Schuljahresende wieder: Hier fasst jeder Lehrer (handschriftlich) die Entwicklungen, die er bei einem Schüler während des Schuljahres wahrnehmen konnte, in ausführlicher Form zusammen; dabei geht er auf die individuellen Leistungsanforderungen genauso ein, wie auf das Sozialverhalten des Schülers, auf seinen Eifer ebenso wie auf seine Neigungen und Fähigkeiten.