Waldorfschule > Anmeldung
Anmeldung Drucken

Anmeldung in die erste Klasse

Sie wollen Ihr Kind in die erste Klasse der Freien Waldorfschule Frankfurt am Main anmelden? Dies geschieht in folgenden Schritten:

1. Schriftliche Anmeldung
2. Aufnahmegespräch mit Eltern und Kind
3. Schularztuntersuchung
4. Benachrichtigung der Eltern
5. Abschluss des Schulvertrags

Wenn Sie zunächst etwas über die Waldorfpädagogik im Allgemeinen und über unsere Frankfurter Waldorfschule im Besonderen erfahren möchten, bieten wir Ihnen an unsere monatlich stattfindenden Informationsabende zu besuchen. Die Termine erfahren Sie bei Frau Czampiel, in unserem Schulbüro.

Die Anmeldung im Detail

1) Im Herbst vor der Einschulung werden Sie und Ihr Kind zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Dabei soll zum einen festgestellt werden, ob Ihr Kind aus pädagogischer Sicht Schulreif ist. Zum anderen werden Sie die Gelegenheit haben, Lehrerinnen und Lehrer der Schule kennen zu lernen und mit ihnen zu erörtern, ob das pädagogische Konzept der Frankfurter Waldorfschule dem entspricht, was Sie sich für Ihr Kind vorstellen.

Im November vor der Einschulung laden wir Sie zu unserem "Erst-Klass-Seminar" ein. Hier bietet sich Ihnen die Möglichkeit in die pädagogischen Inhalte der ersten Schuljahre einzutauchen und sich mit den Gegebenheiten der Frankfurter Waldorfschule vertraut zu machen. Für alle Ihre Fragen ist hier Raum, und Sie können mit den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern ausführlich ins Gespräch kommen.

2) Ab Mitte Januar folgen die Einladungen zur medizinischen Untersuchung bei unserer Schulärztin. Erst wenn die Untersuchungen aller Kinder abgeschlossen sind, entscheidet das Aufnahmegremium über die Zusammensetzung der ersten beiden Klassen. Nach einem positiven Entscheid über die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Schule bis spätestens Ostern folgt der Abschluss des Schulvertrages mit unserem Geschäftsführer. Mit Eintritt Ihres Kindes in die Schule werden Sie Mitglied des Waldorfschulvereins. Diese rechtlichen und finanziellen Vereinbarungen haben auf das Aufnahmeverfahren selbst keinen Einfluss.

Zu einem wirtschaftlich-rechtlichen Gespräch werden wir Sie gesondert eingeladen.